Ich bin Bernd J. Klinkhammer, Ihr kompetenter Rechtsanwalt für den Bereich Sozialrecht sowie Verkehrsrecht in Köln. Ich bin seit über 20 Jahren in der Domstadt tätig und habe mich im Jahr 2000 auf mein Spezialgebiet konzentriert. Ich berate Sie zu allen Themen des Sozialrechts und vertrete Sie auch vor Gerichten und Behörden. Für mich steht immer eine ausführliche und auf den Einzelfall abgestimmte Beratung im Vordergrund. Sie können sich sicher sein, dass ich mir dafür genau die nötige Zeit nehme. Mir ist zudem die Kommunikation mit Ihnen als Mandanten sehr wichtig, denn ich glaube, dass genau darauf eine erfolgreiche Rechtsvertretung basiert.
Als Fachanwalt für Sozialrecht berate ich Sie und vertrete Sie vor Gericht und Behörden u.a. in folgenden sozialrechtlichen Sachverhalten:
Inanspruchnahme von Angehörigen durch das Sozialamt wegen Kosten der stationären Heimpflege
Als Fachanwalt für Sozialrecht berate ich Sie und vertrete Sie vor Gericht und Behörden u.a. in folgenden sozialrechtlichen Sachverhalten:
Inanspruchnahme von Angehörigen durch das Sozialamt wegen Kosten der stationären Heimpflege
Neben der Spezialisierung im Sozialrecht erfolgt auch zu folgenden Schwerpunkten eine kompetente Rechtsberatung:
Für mich steht eine individuelle und kompetente Beratung meiner Mandanten im Mittelpunkt. Daher nehme ich mir für jeden Mandanten die erforderliche Zeit, die nötig ist, um einen Sachverhalt umfassend zu erfassen, da nur so die Rechtslage richtig bewertet und beurteilt werden kann. Zudem wird großen Wert auf die Kommunikation mit dem Mandanten gelegt, da eine erfolgreiche Rechtsvertretung auch darauf beruht, dass der Rechtsanwalt zu jeder Zeit über sämtliche notwendigen Informationen verfügt.
Im übrigen ist es mir wichtig, dass der Mandant über den jeweiligen Verfahrensgang informiert und bei Anbahnung des Mandatsverhältnisses sowie im weiteren Verlauf des Mandatsverhältnisses über die Kosten informiert wird, die auf ihn zukommen werden. Selbstverständlich wird für den Fall des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung über meine Kanzlei eine Deckungszusage beantragt oder ggf. ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt werden.